MASKENPFLICHT IN BAYERN
In ganz Bayern gilt ab dem kommenden Montag (27. April) bis auf weiteres eine Maskenpflicht für Kunden und Personal in Geschäften und Kaufhäusern sowie in Bussen und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs – auch schon an Bahnsteigen und Bus- oder Tramhaltestellen. Laut dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege gilt diese Pflicht auch im Regionalverkehr, jedoch nicht im Fernverkehr. Außerdem gilt die Maskenpflicht in Taxis und bei Fahrten im Mietwagen mit Chauffeur.
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